Willkommen bei der Kanzlei
Dr. Wrage & Guse in Hamburg

Bei Dr. Wrage & Guse, der ersten Business Immigration Law Firm in Deutschland, befassen wir uns ausschließlich mit Fragen rund um das komplexe Gebiet des deutschen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrechts.

Wir beraten seit nunmehr 20 Jahren bundesweit große, international tätige Konzerne und mittelständische Unternehmen bei der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern in Deutschland.

In dieser Zeit ist es uns gelungen, ein weitreichendes Netzwerk zu errichten, von dem Sie und Ihr Unternehmen profitieren können.

Kontakt:

Phone:     +49-40-484045-660
Fax:          +49-40-484045-678
E-Mail:      info@mwhg.de

Dr. Wrage & Guse
Kanzlei für Zuwanderungsrecht
Business Immigration Lawyers
Ballindamm 35
20095 Hamburg

Dr. jur. Michael Wrage, Partner

Phone:     +49-40-484045-661
E-Mail:     michael.wrage@mwhg.de
Curriculum Vitae

Holger Guse, Partner

Phone:     +49-40-484045-667
E-Mail:     holger.guse@mwhg.de
Curriculum Vitae


Dr. jur. Michael Wrage, Partner

Phone:     +49-40-484045-661
E-Mail:     michael.wrage@mwhg.de

Curriculum Vitae

 


Holger Guse, Partner

Phone:     +49-40-484045-667
E-Mail:     holger.guse@mwhg.de

Curriculum Vitae

Unser Profil

Im Mai 2004 haben wir die erste Immigration Law Firm in Deutschland gegründet. Unsere Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Fragen des deutschen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrechts.

Wir beraten unsere Mandanten bundesweit bei der Beantragung von Arbeitsvisa, Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitsgenehmigungen für ihre ausländischen Fachkräfte. Im Rahmen unserer Kanzlei setzen wir die Arbeit fort, die wir im Jahre 2000 im PricewaterhouseCoopers Verbund begonnen haben.

Unsere Philosophie

Unser Ziel ist es, dem ausländischen Mitarbeiter den Start seines Aufenthalts in Deutschland so angenehm und reibungslos wie möglich zu gestalten sowie den Aufwand für das Unternehmen so gering wie möglich zu halten und darüber hinaus Planungssicherheit zu schaffen. Dabei legen wir neben exzellentem juristischem Fachwissen vor allem auf Kreativität bei der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Kulturen und Entscheidungsträgern wert.

Wir klären die ausländischen Fachkräfte unserer Mandanten über die Verfahren auf und begleiten sie durch den Genehmigungsprozess. Durch unseren Einsatz wollen wir den reibungslosen Ablauf der Genehmigungsverfahren gewährleisten und den Transfer des ausländischen Mitarbeiters und seiner Familie nach Deutschland so einfach wie möglich gestalten.

Rechtsgebiete für Business Immigration

Wie komplex das Arbeitsgenehmigungsverfahren unter Beteiligung aller involvierten Entscheidungsträger im Zusammenhang mit dem Einsatz ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland ist, zeigt dieses Schaubild.

Wir befassen uns seit dem Jahre 2000 ausschließlich mit der bundesweiten Beratung im Zusammenhang mit der Beschaffung von Arbeitsvisa, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für die ausländischen Mitarbeiter international tätiger Unternehmen. Neben der rechtlichen Bearbeitung organisieren wir auch die notwendigen Behördengänge für die ausländischen Mitarbeiter. Zu unseren Mandanten zählen  multinationale Großkonzerne, aber auch grenzüberschreitend tätige Mittelständler.

Unsere Mandanten betreuen wir im Regelfall seit vielen Jahren.

Wir verfügen über weitreichende, sehr gute, gewachsene Beziehungen zu zahlreichen Behörden auf kommunaler Ebene sowie Landes-, und Bundesebene.

Outsourcing hat viele Vorteile

 

Da wir uns ausschließlich und schon seit Jahren mit dieser Materie beschäftigen, bringen wir die Verfahren sehr effizient, schnell und zuverlässig zum Erfolg. Wir verkürzen durch geeignete Maßnahmen die Antragsverfahren erheblich und reduzieren das Risiko abschlägiger Entscheidungen auf ein Minimum (dies ist wichtig, da alle Entscheidungen der Behörden Ermessensentscheidungen sind). Wir beurteilen im Vorfeld zuverlässig die Erfolgsaussichten im Einzelfall und setzen die erfolgsversprechendste Antragsstrategie um. Dies alles ermöglicht unseren Mandanten, Inlandsprojekte, bei denen ausländische Mitarbeiter benötigt werden, vernünftig zu planen.

Die Ausgliederung der „Visa-Verfahren“ ist so neben den besseren Planungsmöglichkeiten für unsere Mandanten auch wirtschaftlich vorteilhaft.

Denn die Bearbeitung der arbeitsintensiven Antragsverfahren durch eigene Angestellte ohne gewachsene und persönliche Behördenkontakte kann erheblich Ressourcen binden, nicht nur im Bereich Personal.

Ihre Vorteile im Überblick

Entlastung Ihrer Personalabteilung

exzellente Referenzen

effizient, schnell, zuverlässig

weitreichendes Netzwerk durch 20 Jahre Erfahrung

allerhöchste Erfolgsquote

Beratung im Detail

1. Erstberatung

Vor der Ankunft in Deutschland:

a) Gewichtung der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen nach denen eine entsprechende Genehmigung im konkreten Fall erteilt werden kann; Entwurf eines detaillierten rechtlichen Memorandums an die eingebundenen Behörden (damit die Anträge gleich auf die richtige Verfahrensschiene gelangen);

b) telefonische und schriftliche Beratung des ausländischen Mitarbeiters und des HR-Managers in Bezug auf das Visumsverfahren;

c) Überarbeitung, gegebenenfalls Verbesserung, aller von dem ausländischen Mitarbeiter und von dem inländischen Arbeitgeber erhaltenen Dokumente, die für eine Antragstellung erforderlich sind;

d) Hilfe beim Ausfüllen des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit Beschäftigungserlaubnis;

e) Zusendung eines vollständigen Visumsantragspakets an den ausländischen Mitarbeiter zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung;

f) telefonische Unterstützung des ausländischen Mitarbeiters bei der Ausfüllung des Visumsantragsformulars (damit ein korrektes Ausfüllen des Antrags gewährleistet wird);

g) fortlaufender enger Kontakt / Verhandlungen mit der deutschen Auslandsvertretung und den lokalen Genehmigungsbehörden während des Verfahrens, um das Risiko einer Ablehnung der Anträge zu minimieren;

 

Nach der Ankunft in Deutschland:

h) Verlängerung des Arbeitsvisums (da ein Arbeitsvisum in der Regel nur für maximal 3 oder 6 Monate erteilt wird, muß das Visum in Deutschland in Form einer Aufenthaltsgenehmigung verlängert werden, wenn der ausländische Mitarbeiter länger als 6 Monate in Deutschland arbeiten soll);

i) Koordination der letzten administrativen Schritte mit einem Relocation Service (wenn ein Relocation Service eingeschaltet werden soll). Nach der Einreise muß der ausländische Arbeitnehmer seinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden und die Aufenthaltsgenehmigung von der Ausländerbehörde abholen (für diese letzten Verfahrensschritte kann auch ein bevollmächtigter Relocation Service eingesetzt werden). Der Relocation Service übernimmt dann nur noch das physische Abholen der Genehmigungen; die rechtliche Arbeit besorgen wir. In Hamburg begleiten wir Ihre Mitarbeiter gerne persönlich bei den abschließenden Behördengängen.

 

2. Verlängerungen

Wir kümmern uns auch um die regelmäßig anfallenden Verlängerungsverfahren für unsere Mandanten, wobei wir durchaus das gesamte Screening der Ablaufdaten der Genehmigungen der ausländischen Mitarbeiter unserer Mandanten übernehmen können, so dass diese nicht befürchten müssen, dass eine Genehmigung abläuft.

3. Gründungen, Umschreibungen & Unternehmenskäufe

Wir helfen unseren Mandanten bei der Umschreibung bzw. Anpassung der Genehmigungen. Dies ist erforderlich, wenn unsere Mandanten neue Unternehmen oder Unternehmensteile hinzukaufen und deren ausländische Mitarbeiter weiterbeschäftigen. In diesem Falle müssen neue Genehmigungen beantragt werden.

Gleiches gilt auch für den Transfer von ausländischen Mitarbeitern innerhalb des Unternehmens in andere oder neu gegründete Gesellschaften. Wir sorgen dafür, daß dieser Aspekt nicht vergessen wird, sondern neben vielen anderen Aktivitäten reibungslos und ohne Verzögerung abläuft

 

4. Schulungen & Vorträge

Seit vielen Jahren bieten wir für unsere Mandanten HR-Schulungen an, in denen Mitarbeiter aus den verantwortenden Bereichen in Form von Inhouse-Seminaren mit der Materie vertraut gemacht werden und ein umfassendes Handout erhalten.

Darüber hinaus halten wir Vorträge in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Organisationen, wie z.B. eine bundesweite Vortragsreihe mit der BDAE oder der Techniker Krankenkasse.

 

Kontakt

Sie hätten gern weitere Informationen über das Tätigkeitsgebiet unserer Kanzlei? Schicken Sie uns einfach eine Nachricht und Sie erhalten unsere Broschüre auf dem klassischen Postweg.

 

Dr. Wrage & Guse
Kanzlei für Zuwanderungsrecht
Business Immigration Lawyers
Ballindamm 35
20095 Hamburg

Phone: +49-40-484045-660
Fax: +49-40-484045-678
E-Mail: info@mwhg.de