Beratungsleistungen
1. Erstberatung
Vor der Ankunft in Deutschland:
a) telefonische und
schriftliche Beratung des ausländischen Mitarbeiters und
des HR-Managers in Bezug auf das Visumsverfahren;
b) Zusendung eines
vollständigen Visumsantragspakets an den ausländischen
Mitarbeiter zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung;
c) telefonische Unterstützung
des ausländischen Mitarbeiters bei der Ausfüllung des
Visumsantragsformulars (damit ein korrektes Ausfüllen des
Antrags gewährleistet wird);
d) Ausfüllen
des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit Beschäftigungserlaubnis
bzw. einer Arbeitserlaubnis-EU;
e) Überarbeitung,
gegebenenfalls Verbesserung, aller von dem ausländischen
Mitarbeiter und von dem inländischen Arbeitgeber erhaltenen
Dokumente, die für eine Antragstellung erforderlich sind;
f) Gewichtung der
unterschiedlichen Rechtsgrundlagen nach denen eine entspechende
Genehmigung im konkreten Fall erteilt werden kann; Entwurf eines
detaillierten rechtlichen Memorandums an die eingebundenen Behörden
(damit die Anträge
gleich auf die richtige Verfahrensschiene gelangen);
g) fortlaufender
enger Kontakt / Verhandlungen mit der deutschen Auslandsvertretung
und den lokalen Genehmigungsbehörden während des Verfahrens,
um das Risiko einer Ablehnung der Anträge zu minimieren;
Nach der Ankunft in Deutschland:
h) Verlängerung
des Arbeitsvisums (da ein Arbeitsvisum nur für maximal drei
Monate erteilt wird, muß das Visum in Deutschland in Form
einer Aufenthaltsgenehmigung verlängert werden, wenn der
ausländische Mitarbeiter länger als drei Monate in Deutschland
arbeiten soll);
i) Koordination
der letzten administrativen Schritte mit einem Relocation Service
(wenn ein Relocation Service eingeschaltet werden soll). Nach
der Einreise muß der ausländische Arbeitnehmer seinen
Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden und die Aufenthaltsgenehmigung
von der Ausländerbehörde abholen (für diese letzten Verfahrensschritte
kann auch ein bevollmächtigter Relocation Service eingesetzt
werden). Der Relocation Service übernimmt dann nur noch
das physische Abholen der Genehmigungen; die rechtliche
Arbeit besorgen wir.
nach
oben
2. Verlängerungen
Wir kümmern uns auch um die jährlich
anfallenden Verlängerungsverfahren für unsere Mandanten,
wobei wir durchaus das gesamte Screening der Ablaufdaten der Genehmigungen
der ausländischen Mitarbeiter unserer Mandanten übernehmen
können, so dass diese nicht befürchten müssen,
dass auch nur eine Genehmigung abläuft.
nach
oben
3. Beratung im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen
oder der Gründung neuer Gesellschaften
Wir helfen unseren Mandanten bei der Umschreibung bzw. Anpassung
der Genehmigungen. Dies ist erforderlich, wenn unsere Mandanten
neue Unternehmen oder Unternehmensteile hinzukaufen und deren
ausländische Mitarbeiter weiterbeschäftigen. In diesem
Falle müssen neue Genehmigungen beantragt
werden. Gleiches gilt auch für den Transfer von ausländischen
Mitarbeitern innerhalb des Unternehmens in andere oder neu gegründete
Gesellschaften. Wir sorgen dafür, das dieser Aspekt nicht
vergessen wird, sondern neben vielen anderen Aktivitäten
reibungslos und ohne Verzögerung abläuft.
nach
oben
4. Schulungen / Vorträge
Wir halten schon seit Jahren
Vorträge in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Organisationen,
wie z.B. der American Chamber of Commerce, zu den Themen „Aufenthalts-
und Arbeitsgenehmigungsrecht“, gerade auch im Zusammenhang
mit dem am 01. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz.
Daneben bieten wir auch Schulungen für unsere Mandanten
in Form von Inhouse-Seminaren an.
nach
oben
|