Beratungsleistungen

1. Erstberatung

Vor der Ankunft in Deutschland:

a) telefonische und schriftliche Beratung des ausländischen Mitarbeiters und des HR-Managers in Bezug auf das Visumsverfahren;

b) Zusendung eines vollständigen Visumsantragspakets an den ausländischen Mitarbeiter zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung;

c) telefonische Unterstützung des ausländischen Mitarbeiters bei der Ausfüllung des Visumsantragsformulars (damit ein korrektes Ausfüllen des Antrags gewährleistet wird);

d) Ausfüllen des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit Beschäftigungserlaubnis bzw. einer Arbeitserlaubnis-EU;

e) Überarbeitung, gegebenenfalls Verbesserung, aller von dem ausländischen Mitarbeiter und von dem inländischen Arbeitgeber erhaltenen Dokumente, die für eine Antragstellung erforderlich sind;

f) Gewichtung der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen nach denen eine entspechende Genehmigung im konkreten Fall erteilt werden kann; Entwurf eines detaillierten rechtlichen Memorandums an die eingebundenen Behörden (damit die Anträge gleich auf die richtige Verfahrensschiene gelangen);

g) fortlaufender enger Kontakt / Verhandlungen mit der deutschen Auslandsvertretung und den lokalen Genehmigungsbehörden während des Verfahrens, um das Risiko einer Ablehnung der Anträge zu minimieren;

Nach der Ankunft in Deutschland:

h) Verlängerung des Arbeitsvisums (da ein Arbeitsvisum nur für maximal drei Monate erteilt wird, muß das Visum in Deutschland in Form einer Aufenthaltsgenehmigung verlängert werden, wenn der ausländische Mitarbeiter länger als drei Monate in Deutschland arbeiten soll);

i) Koordination der letzten administrativen Schritte mit einem Relocation Service (wenn ein Relocation Service eingeschaltet werden soll). Nach der Einreise muß der ausländische Arbeitnehmer seinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden und die Aufenthaltsgenehmigung von der Ausländerbehörde abholen (für diese letzten Verfahrensschritte kann auch ein bevollmächtigter Relocation Service eingesetzt werden). Der Relocation Service übernimmt dann nur noch das physische Abholen der Genehmigungen; die rechtliche Arbeit besorgen wir.

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2. Verlängerungen

Wir kümmern uns auch um die jährlich anfallenden Verlängerungsverfahren für unsere Mandanten, wobei wir durchaus das gesamte Screening der Ablaufdaten der Genehmigungen der ausländischen Mitarbeiter unserer Mandanten übernehmen können, so dass diese nicht befürchten müssen, dass auch nur eine Genehmigung abläuft.

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3. Beratung im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen oder der Gründung neuer Gesellschaften

Wir helfen unseren Mandanten bei der Umschreibung bzw. Anpassung der Genehmigungen. Dies ist erforderlich, wenn unsere Mandanten neue Unternehmen oder Unternehmensteile hinzukaufen und deren ausländische Mitarbeiter weiterbeschäftigen. In diesem Falle müssen neue Genehmigungen beantragt werden. Gleiches gilt auch für den Transfer von ausländischen Mitarbeitern innerhalb des Unternehmens in andere oder neu gegründete Gesellschaften. Wir sorgen dafür, das dieser Aspekt nicht vergessen wird, sondern neben vielen anderen Aktivitäten reibungslos und ohne Verzögerung abläuft.

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4. Schulungen / Vorträge

Wir halten schon seit Jahren Vorträge in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Organisationen, wie z.B. der American Chamber of Commerce, zu den Themen „Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht“, gerade auch im Zusammenhang mit dem am 01. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz. Daneben bieten wir auch Schulungen für unsere Mandanten in Form von Inhouse-Seminaren an.

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