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Dieses Schaubild verdeutlicht, wie schwierig das Arbeitsgenehmigungsverfahren
unter Beteiligung aller involvierten Entscheidungsträger
im Zusammenhang mit dem Einsatz ausländischer Arbeitnehmer
in Deutschland ist. Daran hat auch das neue Zuwanderungsgesetz
im Wesentlichen nichts geändert.
Wir befassen uns seit dem Jahre 2000 ausschließlich mit
der bundesweiten Beratung im Zusammenhang mit der Beschaffung
von Einreisevisa, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für
die ausländischen Mitarbeiter international tätiger
Unternehmen. Neben der rechtlichen Bearbeitung organisieren
wir auch die notwendigen Behördengänge für die
ausländischen Mitarbeiter.
Zu unseren Mandanten zählen viele multinationale Großkonzerne,
aber auch grenzüberschreitend tätige Mittelständler.
Einige Mandanten betreuen wir nun schon seit vielen Jahren.
Wir verfügen über sehr weit reichende, gute Beziehungen
zu den zahlreichen Entscheidungsbehörden auf kommunaler
Ebene sowie Landes-, und Bundesebene.
Das Outsourcing dieses Bereiches an unsere Kanzlei hat
für unsere Mandanten viele Vorteile:
Da wir uns ausschließlich und schon seit Jahren mit dieser
Materie beschäftigen, bringen wir die Verfahren sehr effizient,
schnell und zuverlässig zum Erfolg. Wir verkürzen
durch geeignete Maßnahmen die Antragsverfahren erheblich
und reduzieren das Risiko abschlägiger Entscheidungen
auf ein Minimum (dies ist wichtig, da alle Entscheidungen
der Behörden Ermessensentscheidungen
sind und keine Ansprüche bestehen). Wir beurteilen im Vorfeld
zuverlässig die Erfolgsaussichten im Einzelfall und setzen
die erfolgsversprechendsten Antragsstrategien um. Dies alles
ermöglicht
unseren Mandanten, Inlandsprojekte, bei denen ausländische
Mitarbeiter benötigt werden, vernünftig zu planen.
Aufgrund der großen Zahl von Fällen, die wir jährlich
bearbeiten, können wir unseren Service sehr kostengünstig
anbieten. Die Ausgliederung der „Visa-Verfahren“ ist
so neben den besseren Planungsmöglichkeiten für unsere
Mandanten auch wirtschaftlich vorteilhaft. Denn auch die
Bearbeitung der arbeitsintensiven Antragsverfahren durch eigene
Angestellte verursacht Personal-, Raum- und sonstige Kosten.
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