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  Schaubild zum Antragsverfahren  
 



Dieses Schaubild verdeutlicht, wie schwierig das Arbeitsgenehmigungsverfahren unter Beteiligung aller involvierten Entscheidungsträger im Zusammenhang mit dem Einsatz ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland ist. Daran hat auch das neue Zuwanderungsgesetz im Wesentlichen nichts geändert.

Wir befassen uns seit dem Jahre 2000 ausschließlich mit der bundesweiten Beratung im Zusammenhang mit der Beschaffung von Einreisevisa, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für die ausländischen Mitarbeiter international tätiger Unternehmen. Neben der rechtlichen Bearbeitung organisieren wir auch die notwendigen Behördengänge für die ausländischen Mitarbeiter. Zu unseren Mandanten zählen viele multinationale Großkonzerne, aber auch grenzüberschreitend tätige Mittelständler. Einige Mandanten betreuen wir nun schon seit vielen Jahren. Wir verfügen über sehr weit reichende, gute Beziehungen zu den zahlreichen Entscheidungsbehörden auf kommunaler Ebene sowie Landes-, und Bundesebene.

Das Outsourcing dieses Bereiches an unsere Kanzlei hat für unsere Mandanten viele Vorteile:

Da wir uns ausschließlich und schon seit Jahren mit dieser Materie beschäftigen, bringen wir die Verfahren sehr effizient, schnell und zuverlässig zum Erfolg. Wir verkürzen durch geeignete Maßnahmen die Antragsverfahren erheblich und reduzieren das Risiko abschlägiger Entscheidungen auf ein Minimum (dies ist wichtig, da alle Entscheidungen der Behörden Ermessensentscheidungen sind und keine Ansprüche bestehen). Wir beurteilen im Vorfeld zuverlässig die Erfolgsaussichten im Einzelfall und setzen die erfolgsversprechendsten Antragsstrategien um. Dies alles ermöglicht unseren Mandanten, Inlandsprojekte, bei denen ausländische Mitarbeiter benötigt werden, vernünftig zu planen. Aufgrund der großen Zahl von Fällen, die wir jährlich bearbeiten, können wir unseren Service sehr kostengünstig anbieten. Die Ausgliederung der „Visa-Verfahren“ ist so neben den besseren Planungsmöglichkeiten für unsere Mandanten auch wirtschaftlich vorteilhaft. Denn auch die Bearbeitung der arbeitsintensiven Antragsverfahren durch eigene Angestellte verursacht Personal-, Raum- und sonstige Kosten.