1.
Profil Im Mai 2004 haben wir die erste Immigration
Law Firm in Deutschland gegründet. Unsere Kanzlei befasst
sich ausschließlich mit Fragen des deutschen Aufenthalts-
und Arbeitsgenehmigungsrechts sowie des neuen Zuwanderungsrechts.
Wir beraten unsere Mandanten bundesweit bei der Beantragung von
Arbeitsvisa, Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitsgenehmigungen
für ihre ausländischen Fachkräfte. Im Rahmen
unserer Kanzlei setzen wir die Arbeit fort, die wir im Jahre
2000 im PricewaterhouseCoopers Verbund begonnen haben. Die SEC-Richtlinien
stellen nun kein Hindernis mehr für unsere Tätigkeit
dar. Daher können wir die Beratung auch für unsere
SEC-gelisteten Mandanten fortsetzen.
2. Philosophie Unser Ziel ist es, dem ausländischen Mitarbeiter
den Start seines Aufenthalts in Deutschland so angenehm und reibungslos
wie möglich zu gestalten sowie den Aufwand für das Unternehmen
so gering wie möglich zu halten und darüber hinaus Planungssicherheit
zu schaffen. Dabei legen wir neben exzellentem juristischem Fachwissen
vor allem auf Kreativität bei der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen
Kulturen und Entscheidungsträgern wert.
Wir klären die ausländischen Fachkräfte
unserer Mandanten über die Verfahren auf und begleiten sie
durch den Genehmigungsprozess. Durch unseren Einsatz wollen wir
den reibungslosen Ablauf der Genehmigungsverfahren gewährleisten
und den Transfer des ausländischen Mitarbeiters nach Deutschland
so einfach wie möglich gestalten.