Sozietät

1. Profil  
  2. Philosophie  

1. Profil
Im Mai 2004 haben wir die erste Immigration Law Firm in Deutschland gegründet. Unsere Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Fragen des deutschen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrechts sowie des neuen Zuwanderungsrechts.

Wir beraten unsere Mandanten bundesweit bei der Beantragung von Arbeitsvisa, Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitsgenehmigungen für ihre ausländischen Fachkräfte. Im Rahmen unserer Kanzlei setzen wir die Arbeit fort, die wir im Jahre 2000 im PricewaterhouseCoopers Verbund begonnen haben. Die SEC-Richtlinien stellen nun kein Hindernis mehr für unsere Tätigkeit dar. Daher können wir die Beratung auch für unsere SEC-gelisteten Mandanten fortsetzen.


2. Philosophie
Unser Ziel ist es, dem ausländischen Mitarbeiter den Start seines Aufenthalts in Deutschland so angenehm und reibungslos wie möglich zu gestalten sowie den Aufwand für das Unternehmen so gering wie möglich zu halten und darüber hinaus Planungssicherheit zu schaffen. Dabei legen wir neben exzellentem juristischem Fachwissen vor allem auf Kreativität bei der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Kulturen und Entscheidungsträgern wert.

Wir klären die ausländischen Fachkräfte unserer Mandanten über die Verfahren auf und begleiten sie durch den Genehmigungsprozess. Durch unseren Einsatz wollen wir den reibungslosen Ablauf der Genehmigungsverfahren gewährleisten und den Transfer des ausländischen Mitarbeiters nach Deutschland so einfach wie möglich gestalten.